Im Rahmen des Kassengesetzes wurde per 1.1.2020 eine Belegausgabeverpflichtung (=Bonpflicht) für alle elektronischen Kassen eingeführt.
Die ursprünglich damit einhergehende Ausstattung der elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie die Meldepflicht hinsichtlich Kasse und der dazugehörigen TSE ans Finanzamt wurden mangels technischer Voraussetzungen bis zum 1.10.2020 ausgesetzt.
Der Bund möchte auch unter den gegebenen Pandemieumständen an diesem Termin festhalten. Ungeachtet dessen haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein diese Frist coronabedingt bis zum 1.4.2021 verlängert.
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